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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 208/2016 Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Hans-Joachim Czub verstorben
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hans-Joachim Czub ist am 15. November 2016 im Alter von 65 Jahren verstorben. Herr Dr. Czub, gebürtig aus Heikendorf/Schleswig-Holstein, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer knapp dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Oktober 1981 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Er war bei dem Landgericht Hamburg tätig, wo er am 15. April 1983 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von Juni 1986 bis Mai 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Am 1. Februar 1992 wurde er zum Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ernannt und zugleich für drei Jahre an das damalige Bundesministerium der Justiz abgeordnet, wo er u. a. auf dem Gebiet des Immobiliarsachenrechts tätig und mit sachenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands betraut war. Seit Juni 1995 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz abgeordnet, wechselte Herr Dr. Czub Mitte Juli 1995 unter gleichzeitiger Ernennung zum Ministerialrat in den sächsischen Landesdienst. Im Sächsischen Staatsministerium der Justiz leitete er unter anderem das Referat für Verwaltungsrecht sowie für einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts. Außerdem war er mit der Gesetzgebung zu Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung befasst. Später gehörte zur Zuständigkeit seines Referats das gesamte materielle Zivil- und Handelsrecht, das Arbeitsrecht, das Presserecht, das Medien- und Rundfunkrecht sowie das Amts- und Staatshaftungsrecht. Anfang 2000 übernahm Herr Dr. Czub am Oberlandesgericht Dresden als Vorsitzender Richter die Leitung eines Zivilsenats sowie des dortigen Senats für Landwirtschaftssachen. Am 10. Mai 2005 wurde Herr Dr. Czub zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehörte seither dem vornehmlich für die Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Nachbarrechts zuständigen V. Zivilsenat an. Seit dem 1. Juli 2005 war er zugleich Mitglied, seit November 2014 auch stellvertretender Vorsitzender des Senats für Landwirtschaftssachen. Für beide Senate war er zudem seit 2014 als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Die Rechtsprechung sowohl des V. Zivilsenats als auch des Senats für Landwirtschaftssachen hat Herr Dr. Czub während seiner über elfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof maßgeblich mitgeprägt. Karlsruhe, den 17. November 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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