Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender
Apr.
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 176/22 vom 7.12.2022

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 24.11.2022 - 2 StR 210/22 -

Anfang der DokumentlisteDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 176/2022

Verurteilung eines früheren Kölner Kommunalpolitikers

wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

Beschluss vom 24. November 2022 – 2 StR 210/22

Das Landgericht Köln hat den heute 75-jährigen Angeklagten, von 2014 bis 2020 Mandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Porz, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

Nach den Urteilsfeststellungen hielten sich am 29. Dezember 2019 um Mitternacht vier junge Männer mit ausländischen Wurzeln im Alter zwischen 20 und 23 Jahren direkt vor dem am Rheinufer in einer ruhigen Wohngegend gelegenen Grundstück des Angeklagten auf. Die Gruppe junger Männer war alkoholisiert, konsumierte Cannabis und "rappte" zu über eine portale Box laut abgespielter Musik. Wegen der nächtlichen Ruhestörung kam es zu einem Disput mit dem Angeklagten mit gegenseitigen, teils ausländerfeindlichen Beleidigungen. Schließlich eskalierte das Geschehen und der Angeklagte schoss einem der Männer ohne Tötungsabsicht mit einer illegal besessenen Pistole in den Oberkörper. Die Durchschussverletzung war nicht konkret lebensgefährlich und führte zu einem zweitägigen stationären Krankenhausaufenthalt.

Die Überprüfung des Urteils hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Vorinstanz:

Landgericht Köln – Urteil vom 10. Januar 2022 – 114 KLs 15/20 – 121 Js 35/20

Karlsruhe, den 7. Dezember 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht