Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 151/23 vom 1.9.2023

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 15.8.2023 - 5 StR 288/23 -

Anfang der DokumentlisteDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 151/2023

Urteil wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs

in Berlin rechtskräftig

Beschluss vom 15. August 2023 – 5 StR 288/23

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 20. Januar 2023 u.a. wegen 128 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt und seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts verging sich der Angeklagte in Berlin im Zeitraum von 1999 bis 2020 an vier Jungen im Alter von sieben bis 13 Jahren. Dabei kam es auch zu Anal- und Oralverkehr; bei einem der Jungen nutzte der Angeklagte dessen Behinderung zur Tatbegehung aus.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Berlin – Urteil vom 20. Januar 2023 – (509 KLs) 288 Js 264/22 (16/22)

Karlsruhe, den 1. September 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht