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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 145/19 vom 13.11.2019

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 18.8.2021 - 1 StR 363/18 -, Beschluss des 1. Strafsenats vom 24.7.2019 - 1 StR 363/18 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 145/2019

Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig

Beschluss vom 24. Juli 2019 – 1 StR 363/18

Das Landgericht Neuruppin hat den Angeklagten wegen einer im Jahr 2011 begangenen Steuerhinterziehung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Es hat ihm das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, für die Dauer von drei Jahren aberkannt. Zudem hat es die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 516.478,15 Euro gegen den Angeklagten und einen Mitangeklagten als Gesamtschuldner angeordnet.

Hiergegen hat der Angeklagte Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, soweit der Angeklagte zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das Urteil ist in Folge dessen im Schuldspruch und im Strafausspruch rechtskräftig.

Jedoch haben die Einziehungsentscheidung sowie die Aberkennung des Rechts, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, Rechtsfehler aufgewiesen. Der Senat hat das Urteil daher in diesen Punkten aufgehoben, über die nunmehr erneut verhandelt werden muss.

Vorinstanz:

LG Neuruppin – Urteil vom 16. Februar 2018 – 13 KLs 10/17

Karlsruhe, den 13. November 2019

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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