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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 139/23 vom 18.8.2023

Siehe auch:  Beschluss des 6. Strafsenats vom 8.8.2023 - 6 StR 330/23 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 139/2023

Verurteilung eines Priesters

wegen sexueller Nötigung rechtskräftig

Beschluss vom 8. August 2023 - 6 StR 330/23

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.

Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 6. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Der Strafausspruch ist ebenfalls nicht zu beanstanden.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Saarbrücken - Urteil vom 23. Februar 2023 - 3 KLs 11/22

Vorschrift aus dem StGB:

§ 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (in der bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung)

(1) Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen

1. des Täters oder

2. einer dritten Person an sich zu dulden …

wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Karlsruhe, den 18. August 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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