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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 122/23 vom 21.7.2023

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 18.7.2023 - 4 StR 117/23 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 122/2023

Verurteilung des Angeklagten wegen der Ermordung

zweier Polizeibeamter in Kusel rechtskräftig

Beschluss vom 18. Juli 2023 - 4 StR 117/23

Das Landgericht Kaiserslautern hat den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dessen Revision wurde daher verworfen.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Kaiserslautern - Urteil vom 30. November 2022 - 4 Ks 6035 Js 2146/22

Karlsruhe, den 21. Juli 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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