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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 103/23 vom 3.7.2023

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 103/2023

Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Landgericht Sandra Marks zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Marks ist 53 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Oktober 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg ein. Dort war sie in der Proberichterzeit bei dem Landgericht Frankfurt (Oder), dem Amtsgericht Bad Freienwalde, dem Amtsgericht Bernau und dem Amtsgericht Neuruppin eingesetzt. Im Juni 2001 wurde Frau Marks bei dem Landgericht Neuruppin zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort wurde sie in der Zeit von Januar bis September 2009 an das Brandenburgische Oberlandesgericht abgeordnet. Ende Mai 2013 wurde sie bei dem Landgericht Neuruppin zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Marks dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie bundesweit für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.

Karlsruhe, den 3. Juli 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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