Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 101/23 vom 28.6.2023

Siehe auch:  Urteil des 4. Strafsenats vom 28.6.2023 - 4 StR 212/22 -

Anfang der DokumentlisteDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 101/2023

Bundesgerichtshof verwirft Staatsanwaltschaftsrevision gegen Teilfreispruch vom Vorwurf des Verkaufs der im Jahr 2019 zur Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten verwendeten Schusswaffe

Urteil vom 28. Juni 2023 – 4 StR 212/22

Das Landgericht Paderborn hat den Angeklagten wegen unerlaubten Munitionsbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt und ihn im Übrigen – vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und weiterer Waffendelikte – freigesprochen. Insoweit lag dem Angeklagten zur Last, dem wegen Mordes an dem damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke inzwischen rechtskräftig Verurteilten E. im Jahr 2016 die von diesem später zu der Tötung verwendete Schusswaffe verkauft zu haben. Das Landgericht vermochte sich von dem Verkauf nicht zu überzeugen.

Gegen den Teilfreispruch hat sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit ihrer auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision gewendet. Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel verworfen, weil die Verfahrensrügen nicht den an sie zu stellenden Begründungsanforderungen genügen und daher unzulässig sind und die auf die Sachrüge nachzuprüfende Beweiswürdigung des Landgerichts revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Paderborn ist damit insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Paderborn – Urteil vom 26. Januar 2022 – 01 KLs – 3 Js 370/20 GStA – 13/21

Karlsruhe, den 28. Juni 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht