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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 38/19 vom 1.4.2019

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 38/2019

Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Ministerialrat Cornelius Böhm zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Böhm ist 51 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1997 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst dem Landgericht München I zugewiesen. Im Februar 1999 wechselte er als Regierungsrat (im Beamtenverhältnis auf Probe) in das Bayerische Staatsministerium der Justiz, wo er im Juli 1999 als Regierungsrat in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen und im Mai 2000 zum Oberregierungsrat befördert wurde. Seit seiner Ernennung zum Staatsanwalt im Februar 2001 war Herr Böhm bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Im April 2002 wurde er als Oberregierungsrat erneut in das Bayerische Staatsministerium der Justiz versetzt und zugleich für die Dauer von zwei Jahren an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen abgeordnet; in dieser Zeit - im Juni 2003 - erfolgte seine Beförderung zum Regierungsdirektor. Im Anschluss an diese Abordnung wurde Herr Böhm im April 2004 zum Richter am Amtsgericht ernannt und war für ein Jahr bei dem Amtsgericht München tätig. Im April 2005 wurde er als Regierungsdirektor abermals in das Bayerische Staatsministerium der Justiz versetzt. Dort wurde er im August 2007 zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe und im April 2009 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Ministerialrat befördert. Von November 2011 bis April 2015 gehörte Herr Böhm nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts München an. Im Anschluss hieran wurde er zunächst für drei Monate an das Bayerische Staatsministerium der Justiz abgeordnet und im Juli 2015 als Ministerialrat erneut dorthin versetzt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Böhm dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen.

Karlsruhe, den 1. April 2019

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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