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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 6/2024 Richtigstellung zur Pressemitteilung Nr. 5/2024
vom 11. Januar 2024 (5 StR 283/23)
In der heutigen Pressemitteilung zur Revisionshauptverhandlung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs am 15. Februar 2024 heißt es versehentlich, der Angeklagte sei Mitglied des Vorstands der Gewerkschaft der Polizei gewesen. Dies trifft nicht zu. Der Angeklagte war nach den Feststellungen des Landgerichts Mitglied des Vorstands der Deutschen Polizeigewerkschaft. Karlsruhe, den 11. Januar 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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