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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 » Pressemitteilung Nr. 19/08 vom 25.1.2008

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 23.1.2008 - 5 StR 606/07 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 19/2008

Verurteilung der Eltern von Dennis ist rechtskräftig

Das Landgericht Cottbus hat die Eltern des siebenjährigen Dennis wegen der vorsätzlichen Tötung ihres Sohnes zu Freiheitsstrafen von 13 Jahren für die Mutter und elf Jahren für den Vater verurteilt.

Im März 2007 hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revision der Angeklagten die Verurteilung wegen der vorsätzlichen Tötung von Dennis bestätigt. Jedoch hatte der Senat die Sache zu neuer Strafzumessung an das Landgericht zurückverwiesen, weil das angefochtene Urteil mit rechtsfehlerhafter Begründung vom Vorliegen eines Mordmerkmals ausgegangen war. Der Schuldspruch wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen war damit bereits rechtskräftig.

Die auf dieser Grundlage vom Landgericht Cottbus nunmehr ausgesprochenen Strafen hat der abermals zur Entscheidung berufene 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt. Damit ist die Verurteilung der Angeklagten rechtskräftig.

Beschluss vom 23. Januar 2008 – 5 StR 606/07

LG Cottbus – 22 Ks 1/07 – Urteil vom 28. August 2007

Karlsruhe, den 25. Januar 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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