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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2017 » Pressemitteilung Nr. 202/17 vom 27.12.2017

Siehe auch:  Urteil des 4. Strafsenats vom 1.3.2018 - 4 StR 399/17 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 202/2017

Termin zur Hauptverhandlung am 1. Februar 2018, 9.30 Uhr, in Sachen 4 StR 399/17 über die Revisionen der

Angeklagten im "Berliner Raser-Fall"

Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zu entscheiden, durch welches die Angeklagten wegen Mordes – unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels – in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Ferner wurden den Angeklagten die Fahrerlaubnisse entzogen und lebenslange Sperrfristen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts befuhren die Angeklagten in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2016 gegen 0:30 Uhr mit ihren leistungsstarken Fahrzeugen den Kurfürstendamm in Berlin. Kurz hinter dem Adenauerplatz verabredeten sie spontan ein Wettrennen (sog. "Stechen") entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße. Nachdem sie bereits mehrere Kreuzungen passiert hatten, fuhren die Angeklagten bei Rotlicht und mit Geschwindigkeiten von 139 bis 149 km/h bzw. 160 bis 170 km/h in den Bereich der Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße ein. Hierbei nahmen sie den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Im Kreuzungsbereich kollidierte einer der Angeklagten mit einem Kraftfahrzeugführer, der bei grünem Ampellicht aus der Nürnberger Straße kommend in die Kreuzung eingefahren war; dieser erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Die Beifahrerin im Fahrzeug eines der Angeklagten wurde bei dem Unfall ebenfalls verletzt.

Die Angeklagten wenden sich mit ihren Revisionen gegen ihre Verurteilung.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin, Urteil vom 27. Februar 2017 – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16)

Karlsruhe, den 27. Dezember 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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