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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 204/2017 Neue Richterin am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christiane Schmaltz zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schmaltz ist 47 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer etwa zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie Ende 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei den Amtsgerichten Lübeck, Oldenburg und Eutin sowie dem Landgericht Lübeck eingesetzt. Von Januar 2009 bis Januar 2011 war sie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als Rechtsreferentin zugewiesen; in dieser Zeit, im August 2009, wurde sie zur Richterin am Amtsgericht Lübeck ernannt. Anschließend war Frau Dr. Schmaltz - die auch seit 2012 von der Bundesrepublik Deutschland als ad-hoc-Richterin am EGMR benannt ist - bis März 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Abordnung, im Januar 2013, erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht Schleswig. Dort gehörte sie seit April 2015 einem Zivilsenat an. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Schmaltz dem vornehmlich für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht mit Ausnahme der technischen Schutzrechte, für das Wettbewerbsrecht, das Transportrecht, das Maklerrecht sowie für Rechtstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständigen I. Zivilsenat zugewiesen. Karlsruhe, den 29. Dezember 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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