Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2017 » Pressemitteilung Nr. 127/17 vom 9.8.2017

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 3.8.2017 - 2 StR 265/17 -

Anfang der DokumentlisteDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 127/2017

Urteil wegen Tötung von Säuglingen durch

Unterlassen rechtskräftig

Beschluss vom 3. August 2017 - 2 StR 265/17

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Erfurt vom 5. Dezember 2016 verworfen, durch das diese wegen Totschlags durch Unterlassen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen gebar die Angeklagte, die auch während der Schwangerschaft "Crack" konsumiert hatte, in den Jahren 2014 und 2015 alleine zwei Kinder, ohne dass sie vor der Geburt irgendwelche Vorbereitungsmaßnahmen getroffen hatte. Sie ließ die Neugeborenen nach der Geburt unversorgt, weshalb die Säuglinge jeweils nach kurzer Überlebenszeit starben. Ihre Leichen wurden im Januar 2016 abseits eines Wirtschaftswegs zwischen Müll aufgefunden.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Erfurt - Urteil vom 5. Dezember 2016 - 160 Js 946/16 1 Ks

Karlsruhe, den 9. August 2017

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht