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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat April 2006 » Pressemitteilung Nr. 61/06 vom 6.4.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 61/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 9. Mai 2006

5 StR 453/05

LG Wuppertal – 26 KLs 835 Js 19/01

Das Landgericht hat einen früheren Stadtrat der Stadt Wuppertal wegen Bestechlichkeit und wegen Vorteilsannahme zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen und wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Einen örtlichen Bauunternehmer hat es wegen Bestechung und Vorteilsgewährung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus hat das Landgericht einen früheren Geschäftspartner des Stadtrats wegen Strafvereitelung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Gegen den Stadtrat und seinen Geschäftspartner hat es daneben den Verfall von Wertersatz in Höhe von € 93.116,48 angeordnet.

Hiergegen richten sich die Revisionen der Angeklagten. Der 5. (Leipziger) Strafsenat wird unter anderem zu entscheiden haben, ob die vom Landgericht festgestellten Geldflüsse und Interessenverquickungen zu Recht nach den nur für Amtsträger geltenden Bestechungsdelikten abgeurteilt wurden und in welchem Verhältnis diese Amtsdelikte zu dem 1994 neu eingeführten Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) stehen.

Die Revisionshauptverhandlung findet im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts statt.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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