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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 134/24 vom 24.6.2024

Siehe auch:  Beschluss des 6. Strafsenats vom 13.6.2024 - 6 StR 235/24 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 134/2024

Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Mordes in ehemaligem Bunker bei Oranienburg rechtskräftig

Beschluss vom 13. Juni 2024 - 6 StR 235/24

Das Landgericht Neuruppin hatte den Angeklagten im Jahre 2022 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieses Urteil hatte der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 55/2023 vom 22. März 2023). Im zweiten Rechtsgang hat das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen lockte der Angeklagte seine frühere Partnerin unter dem Vorwand, noch einmal miteinander reden oder sich sogar versöhnen zu wollen, am 15. Juli 2021 in einen nur schwer zugänglichen früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg. Seinem Tatplan entsprechend tötete er die jedenfalls bis zum Betreten des Bunkers arg- und wehrlose Geschädigte durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel, weil er sich von ihr betrogen fühlte und namentlich nicht akzeptieren wollte, dass sie zukünftig andere Sexualpartner haben würde.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Neuruppin - Urteil vom 10. Januar 2024 - 22 Ks 7/23

Vorschriften aus dem StGB:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus (…) sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch (…),

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 24. Juni 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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