Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 92/24 vom 19.4.2024

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 19.3.2024 - 1 StR 459/23 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 92/2024

Verurteilung wegen Mordes in einem Einkaufsmarkt

in Markdorf rechtskräftig

Beschluss vom 19. März 2024 - 1 StR 459/23

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 21. Januar 2023 in einem Einkaufsmarkt in Markdorf seine getrenntlebende Ehefrau mit insgesamt sechs Schüssen aus einer Pistole, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Er handelte dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Während des Tatgeschehens hielten sich unter anderem die Leiterin sowie ein Mitarbeiter des Einkaufsmarktes in diesem auf; beide erlitten durch das Miterleben des Tatgeschehens gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf eine Verfahrensbeanstandung sowie die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da das Verfahren beanstandungsfrei geführt worden ist und die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Konstanz - Urteil vom 4. August 2023 - 4 Ks 40 Js 2263/23

Karlsruhe, den 19. April 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht