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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 52/24 vom 7.3.2024

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 28.2.2024 - 4 StR 402/23 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 52/2024

Urteil des Landgerichts Münster

wegen Mordes rechtskräftig

Beschluss vom 28. Februar 2024 - 4 StR 402/23

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 31. Mai 2023 verworfen, mit dem er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte der Geschädigten in den frühen Morgenstunden des 9. November 2022 auf und drängte sie unter Einsatz eines Messers in ihre Wohnung zurück, wo er sie fesselte, körperlich misshandelte, vergewaltigte und sie schließlich erdrosselte. Der Angeklagte, der sich in der Hauptverhandlung schweigend verteidigte, hatte die Tat auf der Flucht und nach seiner Festnahme gegenüber Familienangehörigen und Freunden gestanden. Das Landgericht sah es nach umfassender Würdigung aller Indizien als erwiesen an, dass der Angeklagte die Geschädigte zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und grausam tötete.

Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Die umfassende Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

LG Münster - Urteil vom 31. Mai 2023 - 2 Ks-30 Js 831/22-3/23

Karlsruhe, den 7. März 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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