Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 45/24 vom 4.3.2024

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 26.2.2024 - 4 StR 384/23 -

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 45/2024

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts

Frankenthal (Pfalz) vom 24. Mai 2023

Beschluss vom 26. Februar 2024 – 4 StR 384/23

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. Mai 2023 verworfen.

Nach den Feststellungen tötete der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Angeklagte am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Menschen durch Messerstiche und verletzte eine weitere Person durch einen Messerstich schwer.

Das Landgericht hat den krankheitsbedingt schuldunfähigen Angeklagten freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 4.  Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Frankenthal (Pfalz) – 1 Ks 5320 Js 38260/22 – Urteil vom 24. Mai 2023

Karlsruhe, den 4. März 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht