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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 129/23 vom 28.7.2023

Siehe auch:  Beschluss des 6. Strafsenats vom 28.6.2023 - 6 StR 413/22 -, Beschluss des 6. Strafsenats vom 2.11.2022 - 6 StR 413/22 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 129/2023

Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

Beschluss vom 28. Juni 2023 – 6 StR 413/22

Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte der seit mehr als 30 Jahren als Kriminalbeamter tätige Angeklagte, eine Bekannte zu töten, weil er die Vaterschaft eines gemeinsamen Kindes nicht anerkennen und das Bekanntwerden einer von ihm vorgenommenen Manipulation eines Vaterschaftstests verhindern wollte. Zu diesem Zweck suchte er sie in ihrer Wohnung auf. Nachdem sie die Wohnungstür geöffnet hatte, überschüttete er sie mit Brennspiritus, den er mit einem Streichholz in Brand setzte. Sie konnte zwar gerettet werden, erlitt aber schwerste Brandverletzungen. Außerdem verletzte der Angeklagte die zufällig anwesende Mutter seiner Bekannten lebensgefährlich, indem er sie kraftvoll zu Boden schlug.

Der Angeklagte hat mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Verfahren vor dem Landgericht und der Schuldspruch haben sich als rechtsfehlerfrei erwiesen. Die Überprüfung des Strafausspruchs hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Neubrandenburg – Urteil vom 17. Mai 2022 – 23 Ks 2/22

Karlsruhe, den 28. Juli 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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