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Bundesgerichtshof
Nr. 19/2004 Verurteilung des Gießener Kindermörders rechtskräftig Die Verurteilung eines 36 Jahre alten Mannes aus dem Raum Gießen wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem sexuellem Mißbrauch eines Kindes und versuchter sexueller Nötigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Das Landgericht Gießen hatte ihn durch Urteil vom 20. Mai 2003 für schuldig befunden, im Juni 2001 ein 9-jähriges Mädchen nach dem Versuch, das Kind sexuell zu mißbrauchen, getötet zu haben, um die Tat zu verdecken. Die Leiche des Kindes verbrannte er später in einem Waldstück, um die Tat zu verschleiern. Nachdem bei den umfangreichen polizeilichen Ermittlungen der Verdacht auf ihn gefallen war, versuchte der Täter zwei Wochen später, sich im Keller seines Hauses durch Verbrennen selbst zu töten. Er erlitt dabei schwere Verletzungen, die zu schwerwiegenden Behinderungen und voraussichtlich lebenslanger Pflegebedürftigkeit führten. An der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht konnte er nur in einem Spezial-Rollstuhl liegend teilnehmen. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe durch Beschluß vom 13. Februar 2004 als unbegründet verworfen. Beschluß vom 13. Februar 2004 - 2 StR 489/03 Karlsruhe, den 19. Februar 2004 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
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