Der Bundesgerichtshof |
|
Bundesgerichtshof
Nr. 99/1999
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Batallionskommandeurs wegen Waffenmißbrauchs
Das Landgericht Tübingen hatte den Angeklagten, einen Oberstleutnant aus Calw, wegen waffenrechtlicher Verstöße und Unterschlagungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte ihm dienstlich anvertraute Waffen aus Beständen der DDR ohne dienstliche Veranlassung und ohne eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis in seinen persönlichen Besitz genommen und diese mehrfach auch Dritten unerlaubt zum privaten Gebrauch überlassen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts richtete sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts und von Verfahrensrecht rügte. Das Rechtsmittel des Angeklagten hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Seine Verurteilung zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe und deren Aussetzung zur Bewährung ist damit rechtskräftig.
Beschluß vom 18. November 1999 – 1 StR 520/99 Karlsruhe, den 10. Dezember 1999 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831
|