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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Mai 1999 » Pressemitteilung Nr. 40/99 vom 6.5.1999

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 40/1999

 

Gut Chossewitz bleibt beim Bund

Die Klage des Erben des Kammersängers Lauritz Melchior auf Rückgabe des Gutes Chossewitz aus Bundesbesitz blieb vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg. Lauritz Melchior, der dänischer Staatsangehöriger war, hatte das Gut 1938 erworben und hatte später Deutschland verlassen. Das Gut wurde im zweiten Weltkrieg für einen Truppenübungsplatz herangezogen und von der DDR aufgrund eines von Lauritz Melchior noch mit dem Reichsfiskus abgeschlossenen, aber ohne die damals erforderliche Genehmigung gebliebenen Kaufvertrages als Volkseigentum beansprucht. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Auffassung vertreten, vermögensrechtliche Ansprüche an dem Gut seien Gegenstand des 1987 von der DDR mit Dänemark abgeschlossenen Globalentschädigungsabkommens gewesen und danach abgegolten worden. Eine Rückgabe des Gutes an den Erben sei deshalb durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die hiergegen gerichtete Revision nicht angenommen, da sie keine grundsätzlichen Fragen aufwerfe und im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg habe.

Beschluß vom 22. April 1999 - V ZR 182/98

Karlsruhe, den 06. Mai 1999

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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