Der Bundesgerichtshof |
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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 38/2021 Verhandlungstermin in Sachen Thermofenster in "Dieselverfahren"
(VI ZR 513/20) vom 22. Februar 2021, 12.00 Uhr aufgehoben
Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe Pressemitteilung Nr. 142/2020) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat. In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers, der sein Fahrzeug nach Aufdeckung des sogenannten Dieselskandals gekauft hat und geltend macht, mit dem zur Entfernung der Abschaltvorrichtung in Gestalt einer Umschaltlogik durchgeführten Software-Update habe die VW AG eine neue unzulässige Abschaltvorrichtung in Form eines "Thermofensters" implementiert. Karlsruhe, den 19. Februar 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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