Der Bundesgerichtshof |
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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 197/2016 Hinweis an die Newsletterabonnenten
Die aktuellen Diskussionen, vor allem in sozialen Medien, im Zusammenhang mit einer Antwortmöglichkeit auf den Newsletter des Bundesgerichtshofs nehme ich zum Anlass, auf Folgendes hinzuweisen: Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte offenbar eine fehlerhafte Konfiguration in den E-Mail- und Newsletter-Systemen bei unserem Dienstleister zur Folge, dass die Empfänger des Newsletters durch einen Klick auf "Antworten" ungewollt eine Antwort-E-Mail an alle Newsletter-Abonnenten verschicken konnten. Es ist aber besonders darauf hinzuweisen, dass dabei die E-Mail-Adressen der Newsletter-Empfänger nicht weitergegeben wurden. Es wird an einer Behebung der fehlerhaften Konfiguration gearbeitet. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich bei allen, die von dem Fehler unseres Systems betroffen waren, um Entschuldigung. Ergänzender Hinweis: Dietlind Weinland Pressesprecherin Karlsruhe, den 8. November 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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