8. Senat |
1.3.2018 |
B 8 SO 22/16 R |
Sozialhilfe - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - nachrangige Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 - Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle - vorrangige örtliche Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers - Einrichtungskette - gewöhnlicher Aufenthalt vor Inkrafttreten des SGB 12 in den neuen Bundesländern
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 5/18 vom 26.2.2018,
Presse-Mitteilung Nr. 5/18 vom 1.3.2018
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