1. Senat |
28.6.2016 |
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Der 1. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 5. Juli 2016 im Elisabeth-Selbert-Saal auf Grund mündlicher Verhandlung noch über eine Revision und mehrere Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden, nachdem sich die weiteren geladenen Revisionen vorterminlich erledigt haben.
siehe auch: Urteil des 1. Senats vom 5.7.2016 - B 1 KR 40/15 R -
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