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13.8.2014 |
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Keine höhere Vergütung für Vertragsärzte durch Neubestimmung des Behandlungsbedarfs ohne Anknüpfung an das Vorjahr
siehe auch: Urteil des 6. Senats vom 13.8.2014 - B 6 KA 6/14 R -
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6. Senat |
13.8.2014 |
B 6 KA 33/13 R |
Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 - besondere Qualifikation (hier: Kommunikationsmethode AAC) - Erfordernis des Niederschlags in einer speziellen ärztlichen Weiterbildung oder Subspezialisierung - sozialgerichtliches Verfahren - Grundsatz der freien Beweiswürdigung
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 38/14 vom 4.8.2014
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6. Senat |
13.8.2014 |
B 6 KA 38/13 R |
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss - Übersendung des Sitzungsprotokolls - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Aufhebung nach Maßgabe der allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften - Korrektur von Prüfbescheiden nach den Vorgaben des Sozialverwaltungsverfahrens - Vertrauensschutz beim Erlass von Regressbescheiden - Streitigkeiten über die vertragsarztrechtliche Zulässigkeit von Arzneiverordnungen kein Regress "wegen sonstigen Schadens" - Unzulässigkeit der Verordnung des Arzneimittels Profact Depot 3-Monatsspritzen zur Behandlung eines Mamma-Karzinoms im Wege des Off-Label-Use und einer grundrechtsorientierten Auslegung nach der Rechtsprechung des BVerfG
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 38/14 vom 4.8.2014
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6. Senat |
13.8.2014 |
B 6 KA 41/13 R |
Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - Anzahl der Behandlungsfälle weniger als ein Fünftel der Gesamtzahl aller Fälle bei nicht vollzähliger Übersendung der angeforderten Akten - Geltung von Fristen für die Festsetzung von Honorarkürzungen
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 38/14 vom 4.8.2014
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6. Senat |
13.8.2014 |
B 6 KA 46/13 R |
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Mängelgutachten - Zulässigkeit der Kostentragung durch den Vertragszahnarzt - Inzidentprüfung von Entscheidungen der Bundesschiedsämter - keine Prüfung der formellen Vorgaben für die Durchführung des Schiedsverfahrens vom Gericht - Prüfungsgegenstand ist allein die Wirksamkeit der festgesetzten Regelung
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 38/14 vom 4.8.2014
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6. Senat |
13.8.2014 |
B 6 KA 5/14 R |
Kassenzahnärztliche Versorgung - Übernahme der Kosten eines Mängelgutachtens im Rahmen der zahnprothetischen Versorgung durch den Vertragszahnarzt - Zulässigkeit einer Vereinbarung der Vertragspartner der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Bundesebene - Inzidentprüfung von Schiedsamtsentscheidungen
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 38/14 vom 4.8.2014
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6. Senat |
13.8.2014 |
B 6 KA 6/14 R |
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung des Vertragsinhalts durch das Schiedsamt - Vereinbarung der Gesamtvergütung auch nach der Rechtslage des Jahres 2013 auf der Grundlage des Vorjahres - Festsetzung der jahresbezogenen Veränderung der Morbiditätsstruktur durch das Schiedsamt
siehe auch: Presse-Vorbericht Nr. 38/14 vom 4.8.2014,
Presse-Sonderbericht Nr. 21/14 vom 13.8.2014
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