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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 95/24 vom 23.4.2024

Siehe auch:  Beschluss des 6. Strafsenats vom 16.4.2024 - 6 StR 68/24 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 95/2024

Verurteilung wegen des tödlichen Schusses an der Stadtbahnhaltestelle in Hannover-Döhren rechtskräftig

Beschluss vom 16. April 2024 - 6 StR 68/24

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Oktober 2023 verworfen, mit dem der Angeklagte wegen Totschlags und vorsätzlichen Führens einer vollautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit weiteren Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt wurde.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen griff der Bruder des späteren Tatopfers den Angeklagten am 28. Februar 2023 aus Rache für eine wenige Wochen zuvor durch den Angeklagten erfahrene "Demütigung" hinterrücks an. Das spätere Tatopfer beendete die körperliche Auseinandersetzung und stellte sich schlichtend zwischen die beiden Kontrahenten. Dennoch zog der Angeklagte eine geladene vollautomatische Kurzwaffe und gab in schneller Abfolge aus kurzer Distanz zwei Schüsse auf die Brüder ab. Einer der Schüsse traf das Tatopfer, wie vom Angeklagten billigend in Kauf genommen, tödlich.

Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Hannover auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Hannover - 27. Oktober 2023 - 40 Ks 1932 Js 26649/23 (1/23)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 212 StGB Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(…)

§ 51 WaffG

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2 eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

(…)

Karlsruhe, den 23. April 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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