Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 94/1998

 

Verurteilung wegen Brandstiftung in Rheine rechtskräftig

 

In dem Strafverfahren wegen einer in Rheine (Westfalen) begangenen Brandstiftung, die bundesweit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt hatte, hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung des Angeklagten bestätigt.

Der im Kosovo geborene, zur Tatzeit 17jährige Angeklagte hatte im August 1997 in Rheine ein dreigeschossiges Geschäfts- und Wohnhaus in Brand gesetzt. Bei dem Brand waren 8 Bewohner des Hauses zu Tode gekommen. Das Landgericht hat den Angeklagten, der die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Zusammenhang mit einer nicht verwundenen Trennung von seiner Freundin begangen hatte, wegen "Brandstiftung mit Todesfolge" zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat bei der Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten keinen Rechtsfehler gefunden. Der 4. Strafsenat hat aber klargestellt, daß der Angeklagte der "Brandstiftung mit achtfacher Todesfolge" schuldig ist.

 

 

Beschluß vom 03. Dezember 1998 - 4 StR 514/98

Karlsruhe, den 16. Dezember 1998

 

 

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