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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 17/99 vom 2.3.1999

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 17 /1999

 

 

Verurteilung einer Waldheim-Richterin rechtskräftig

 

 

Das Landgericht Leipzig hat eine ehemalige DDR-Richterin wegen Rechtsbeugung in zwölf Fällen in Tateinheit mit Totschlag in fünf Fällen und mit versuchtem Totschlag zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen.

Die zur Volksrichterin ausgebildete Angeklagte war im Jahre 1950 als Richterin in den "Waldheim-Prozessen" tätig. Im Zuchthaus Waldheim (bei Chemnitz) wurden von der Sowjetunion internierte Personen von der DDR-Justiz nach alliertem Recht (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) zu sehr harten Strafen verurteilt. Die Verfahrensgestaltung und die Höhe der zu verhängenden Strafen, die denen sowjetischer Militärtribunale entsprechen sollten, wurden von der Partei- und Staatsführung der DDR weitgehend vorgegeben. Die Einhaltung der Vorgaben wurde ständig überwacht und an die Führungskräfte der Partei sowie an das Justizministerium in Berlin berichtet. Richter, die sich nicht an die Vorgaben hielten, wurden abgelöst oder ihnen wurden andere Aufgaben zugewiesen.

Gegenstand der Verurteilung der Angeklagten sind zum einen zwei Urteile, an denen sie als erstinstanzliche Richterin mitgewirkt hat. Gegen einen ehemaligen Lagerleiter wurde damals eine Zuchthausstrafe von 15 Jahren und gegen einen Kriegsfeldrichter eine Zuchthausstrafe von 25 Jahren verhängt. Zum andern hat die Angeklagte als Beisitzerin am Strafsenat des OLG Dresden in zehn Fällen - darunter Verurteilungen zu langjährigen Zuchthausstrafen und sechs Todesurteile - Revisionen der damaligen Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Angeklagten bestätigt, denn die Art und Weise der Durchführung der Verfahren und die Entscheidungsfindung stellen offensichtliche schwere Menschenrechtsverletzungen dar. Er hat dazu ausgeführt, daß die Verfahren in den "Waldheim-Prozessen" als krasser Mißbrauch der Justiz zur Durchsetzung machtpolitischer Ziele anzusehen seien.

 

 

 

Beschluß vom 18. Februar 1999 - 5 StR 236/98 -

Karlsruhe, den 02. März 1999

 

 

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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