Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 23/1999

Verurteilung eines rechtsradikalen Sängers

zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig

Das Landgericht Wuppertal hatte einen 30-jährigen Angeklagten wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a. zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte hatte sich der 1989 gegründeten Skinhead-Rockgruppe "Kraftschlag" als Sänger angeschlossen und war bereits 1993 wegen Volksverhetzung u.a. zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er an der Herausgabe einer Schallplatte und einer CD beteiligt war, die gegen Ausländer, Farbige und linke Skins gerichtet war.

Am 21. September 1996 hatte er sich als "Star des Abends" an einer von rechten Skinheads in einer Gaststätte in der Nähe von Wuppertal organisierten Livemusik-Veranstaltung beteiligt. Vor etwa 50 Zuhörern, darunter vielen Jugendlichen, wurden Texte mit rechtsradikalem, gewaltverherrlichendem und volksverhetzendem Inhalt gesungen. Die Darbietungen wurden von Vorführenden und Zuhörern – vom Angeklagten dazu aufgepeitscht - mit dem "Hitlergruß", "Sieg Heil"-Rufen und anderen NS-Parolen begleitet. In den Liedern des Angeklagten wurden u.a. die Brandanschläge in Solingen, Mölln, Rostock und Hoyerswerda gebilligt, zum Haß gegen Juden, gegen Ausländer und gegen Farbige aufgerufen. In vom Angeklagten selbst verfaßten Liedern wurde die Vernichtung von Juden durch den Nationalsozialismus teils geleugnet, teils gebilligt. Die von Anwohnern alarmierte Polizei hat schließlich die Veranstaltung aufgelöst.

 

 

 

 

 

 

 

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, abgesehen von einer rechtstechnischen Korrektur des Schuldspruchs, als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 26. Februar 1999 – 3 StR 613/98

Karlsruhe, den 22. März 1999

 

 

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