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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 27/99 vom 13.4.1999

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 27/1999 (im Anschluß an Nr. 85/1997)

Urteil gegen Verwaltungsdirektor wegen Bestechlickeit rechtskräftig

Das Landgericht Offenburg hatte den Angeklagten, einen früheren Verwaltungsdirektor der örtlichen Fachhochschule, am 11. November 1996 wegen Bestechlichkeit und Urkundenfälschung in jeweils mehreren Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Nach den landgerichtlichen Feststellungen hatte der Angeklagte u.a. mit einem Lieferanten Preisnachlässe für Buchbestellungen der Fachhochschule ausgehandelt, die gegen vertragliche Preisbindungen des Buchhandels verstießen. Diese Rabatte wurden zur Weiterleitung an die Fachhochschule auf das Privatkonto des Angeklagten überwiesen, erhöhten somit dessen Kreditwürdigkeit und stellten einen Vorteil dar für die pflichtwidrige Auswahl des Lieferanten durch den Amtsträger.

Diese Entscheidung hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 13. November 1997 im wesentlichen bestätigt. Er hatte jedoch das Verfahren eingestellt, soweit ein Teil der Taten verjährt war, im Hinblick darauf den Strafausspruch des Landgerichts aufgehoben und die Sache zu insoweit neuer Entscheidung zurückverwiesen.

Das Landgericht Offenburg hat den Angeklagten am 24. Juli 1998 wiederum zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, die die Verletzung formellen und sachlichen Rechts geltend machte, erwies sich als unbegründet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sie daher mit Beschluß vom 23. März 1999 verworfen. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen.

Beschluß vom 23. März 1999 - 1 StR 35/99

Karlsruhe, den 13. April 1999

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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