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Pressemitteilungen » Suchergebnis » Pressemitteilung Nr. 91/24 vom 17.4.2024

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 91/2024

Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024, 10.30 Uhr,

im Verfahren 2 StR 218/23 (Freispruch einer

Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres

vierjährigen Sohnes im Jahr 1988)

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 24. April 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das am 4. Oktober 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hanau.

Der Angeklagten wird durch die Anklageschrift vom 2. März 2021 zur Last gelegt, am 17. August 1988 ihren vierjährigen Sohn gemeinschaftlich mit der gesondert verfolgten D. aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. D. soll Anführerin einer Glaubensgemeinschaft gewesen sein, der die Angeklagte angehört habe. Die Angeklagte soll ihren Sohn in einen aus Betttüchern zusammengenähten Sack gesteckt, den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt und es so in der alleinigen Obhut von D. zurückgelassen haben, die dem Jungen nach dem Leben getrachtet habe. Das Kind habe in dem Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt.

Das Landgericht Hanau hat die Angeklagte nach etwas mehr als einjähriger Verhandlungsdauer von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, der der Generalbundesanwalt beigetreten ist, greift das Urteil mit einer gegen die Behandlung eines Beweisantrags gerichteten Verfahrensrüge und mit der näher begründeten Sachrüge an.

Die Revisionshauptverhandlung findet um 10:30 Uhr in der Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

LG Hanau – Urteil vom 4. Oktober 2022 – 1 Ks 3315 Js 16030/20

Karlsruhe, den 17. April 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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