Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

 

Nr. 82/1999

 

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Friedrich Quack

im Ruhestand

Am 30. September 1999 wird der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Friedrich Quack nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Quack wurde am 22. September 1934 in Bad Wimpfen geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er 1963 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und im Bayerischen Staatsministerium der Justiz wurde er 1966 zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht München ernannt. Auf eine erneute Tätigkeit beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, wo er zum Oberregierungsrat und zum Regierungsdírektor ernannt wurde, folgte 1973 mit der Ernennung zum Oberregierungsdirektor die Versetzung an die Bayerische Rechtspflegerschule als deren Leiter. 1977 wurde er zum Direktor bei der Bayerischen Beamtenfachhochschule ernannt, 1978 zu deren Präsidenten.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Prof. Quack im Jahre 1982 gewählt. Mit seiner Ernennung wurde er dem schwerpunktmäßig für das private Baurecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört und dessen Judikatur er wesentlich mitgestaltet hat. Besondere Verdienste hat er sich bei der Erarbeitung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Kontrolle der VOB/B als Allgemeiner Geschäftsbedingungen und als Spezialist des Senats für europarechtliche Fragen sowie für die Probleme der Nachtragsforderungen und der Abrechnung des Bauunternehmers und des Architekten erworben. Wissenschaftlich ist Prof. Quack durch zahlreiche Veröffentlichungen und seine Kommentierung der Vorschriften über Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen im Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch hervorgetreten. Daneben hat er sich als vielgefragter Referent einen Namen gemacht, der insbesondere die neueren Entwicklungen der Rechtsprechung zum Baurecht in den Fachkreisen vorgestellt und vertreten hat.

Karlsruhe, den 30. September 1999

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