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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 14/2024 Tödliche Fahrt in eine Schülergruppe in
Witzenhausen-Gertenbach – Bundesgerichtshof bestätigt
Urteil des Landgerichts Kassel
Beschluss vom 16. Januar 2024 – 4 StR 278/23 Das Landgericht Kassel hat im Sicherungsverfahren mit Urteil vom 17. Februar 2023 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung von fünf Jahren festgesetzt. Nach den Urteilsfeststellungen fuhr der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Verfolgungswahn leidende und deswegen schuldunfähige Beschuldigte am Morgen des 29. Oktober 2021 mit einem Pkw durch Witzenhausen (OT. Gertenbach). Dort steuerte er sein Fahrzeug gezielt in eine Gruppe von Schulkindern. Ein Kind starb an den Folgen der durch den Zusammenstoß hervorgerufenen Verletzungen. Zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Beschuldigten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Vorinstanz: Landgericht Kassel – Urteil vom 17. Februar 2023 – 1 KLs 4700 Js 39820/21 Karlsruhe, den 23. Januar 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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