![]() | Der Bundesgerichtshof |
|
![]() |
![]() |
BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 246/2024 Richter am Bundesgerichtshof
Reiter im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Harald Reiter wird mit Ablauf des 31. Dezember 2024 in den Ruhestand treten. Herr Reiter wurde am 24. September 1961 in Augsburg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Januar 1990 in den Am 1. August 2012 wurde Herr Reiter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst war er bis zum 14. Juli 2013 Mitglied des 4. Strafsenats, dem in dieser Zeit die strafrechtlichen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm, Naumburg und Zweibrücken zugewiesen waren sowie bundesweit das Verkehrsstrafrecht. Ab dem 15. Juli 2013 gehörte er dem III. Zivilsenat an, der für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse sowie über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage zuständig ist. Daneben war er seit September 2021 Mitglied des Senats für Notarsachen, seit dem 11. Januar 2023 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Für den Senat für Notarsachen war er als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt und für den III. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Am 8. März 2017 wurde Herr Reiter von der Bundesregierung zum stellvertretenden Mitglied des Unabhängigen Gremiums gemäß § 16 BND-Gesetz in der Fassung vom 23. Dezember 2016 bestellt. Diese Aufgabe nahm Herr Reiter bis zur Auflösung des Unabhängigen Gremiums mit dem Jahresende 2021 wahr. In der über zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Reiter vor allem die Rechtsprechung des III. Zivilsenats maßgeblich geprägt. Karlsruhe, den 30. Dezember 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
|
![]() |