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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 203/2024 Revisionshauptverhandlung am 6. Februar 2025, 9.30 Uhr
im Verfahren 3 StR 173/24 (Komplex Lina E.)
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 6. Februar 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und einer Angeklagten gegen ein am 31. Mai 2023 verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Das Oberlandesgericht hat die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Von weiteren Tatvorwürfen hat es die Angeklagte freigesprochen. Der Generalbundesanwalt beanstandet mit seinem zuungunsten der Angeklagten eingelegten und auf die Sachrüge gestützten Rechtsmittel sowohl den Teilfreispruch hinsichtlich eines weiteren Tatvorwurfs als auch den gesamten Strafausspruch. Dieser weise die Angeklagte begünstigende Rechtsfehler auf. Die Angeklagte wendet sich - ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts - gegen ihre Verurteilung. Die Revisionshauptverhandlung vor dem für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat findet am Donnerstag, den 6. Februar 2025, 9.30 Uhr, im Sitzungssaal E 101, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe statt. Vorinstanz: Oberlandesgericht Dresden - Urteil vom 31. Mai 2023 - 4 St 2/21 Karlsruhe, den 17. Oktober 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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