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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 216/24 vom 15.11.2024

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 5.11.2024 - 5 StR 370/24 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 216/2024

Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in

Berlin-Schöneberg rechtskräftig

Beschluss vom 5. November 2024 – 5 StR 370/24

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Dieses hat ihn am 31. Januar 2024 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte und sein Mittäter am 24. April 2023 ein Antiquitätengeschäft, fesselten eine Angestellte und den Inhaber, von dem sie Geld forderten. Als die von einer aufmerksamen Passantin verständigte Polizei mit einem Sondereinsatzkommando am Tatort eintraf, ergab sich der Angeklagte. Der Mittäter erschoss sich im Ladenlokal.

Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin I auf die Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin - Urteil vom 31. Januar 2024 - (517 KLs) 278 Js 198/23 (9/23)

Karlsruhe, den 15. November 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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