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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2023 » Pressemitteilung Nr. 23/23 vom 1.2.2023

Siehe auch:  Beschluss des V. Zivilsenats vom 19.1.2023 - V ZR 78/22 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 23/2023

Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im

Streit um Verwendungsersatzansprüche für die

Sanierung der "Gorch Fock" zurück

Beschluss vom 19. Januar 2023 - V ZR 78/22

Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 30. März 2022 (1 U 93/20) von der Klägerin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin von der Bundesrepublik Deutschland u.a. Verwendungsersatz für Stahlarbeiten, die sie als Subunternehmerin der später insolventen Hauptauftragnehmerin am Rumpf des Segelschulschiffs der Bundesmarine "Gorch Fock" durchgeführt hat. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde.

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung hat der Senat - wie üblich - gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Vorinstanzen:

LG Bremen – Urteil vom 20. November 2020 – 4 O 1136/19

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen – Urteil vom 30. März 2022 – 1 U 93/20

Karlsruhe, den 1. Februar 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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