Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2023 » Pressemitteilung Nr. 209/23 vom 18.12.2023

 

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 209/2023

Neue Vorsitzende Richterin

am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Eva Menges zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges ist 53 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war sie zunächst bei dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, dem Landgericht Karlsruhe sowie der Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig. Ab Oktober 2002 schloss sich eine Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg an, in deren Verlauf sie im März 2003 zur Richterin am Amtsgericht ernannt wurde. Nachdem Frau Dr. Menges im Februar 2006 als Regierungsdirektorin in das Justizministerium Baden-Württemberg gewechselt war, kehrte sie im November 2007 als Richterin am Landgericht Karlsruhe in den Justizdienst zurück und wurde sogleich bis Mai 2008 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet. Im Anschluss folgte in der Zeit von Juni 2008 bis Mitte Mai 2010 eine weitere Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof, zu deren Beginn Frau Dr. Menges im Juli 2008 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert wurde. Danach war sie ab Mitte Mai 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Seit dem 13. Mai 2011 ist Frau Dr. Menges Richterin am Bundesgerichtshof. Zunächst war sie bis zum 7. Juni 2012 dem 3. Strafsenat zugewiesen, der neben allgemeinen Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist. Ab dem 8. Juni 2012 gehörte sie dem XI. Zivilsenat an, dem vornehmlich das Bank- und Börsenrecht zugewiesen ist. Mit der vorübergehenden Einrichtung des VIa. Zivilsenats als Hilfsspruchkörper für die Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor am 1. August 2021 wurde ihr zudem der Vorsitz dieses Hilfszivilsenats übertragen. Bereits seit dem Jahr 2012 gehörte Frau Dr. Menges darüber hinaus dem Dienstgericht des Bundes an, zunächst bis Ende August 2014 als nichtständige Beisitzerin und danach als ständige Beisitzerin. Neben ihren spruchrichterlichen Aufgaben nimmt Frau Dr. Menges seit Oktober 2011 zudem die Aufgabe der Bibliotheksbeauftragten wahr, zunächst für den strafrechtlichen, später für den zivilrechtlichen Bereich.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Menges den Vorsitz des 2. Strafsenats übertragen, der insbesondere für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist.

Karlsruhe, den 18. Dezember 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Druckansicht