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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2023 » Pressemitteilung Nr. 216/23 vom 29.12.2023

Siehe auch:  Urteil des 2. Strafsenats vom 15.2.2024 - 2 StR 404/23 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 216/2023

Hauptverhandlung am 17. Januar 2024 um 10:30 Uhr in

Sachen 2 StR 404/23 wegen Vergewaltigung

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Den Feststellungen zufolge nutzte der über viele Jahre als Jugendfußballtrainer tätige Angeklagte seine damalige Funktion, um Kontakt zu männlichen Jugendlichen bzw. Kindern aufzunehmen. Das Urteil geht für die Jahre von 2014 bis 2021 von 69 Einzelfällen zum Nachteil von zehn Geschädigten aus. In einer Reihe von Fällen kontaktierte der Angeklagte seine späteren Opfer unter falscher Identität über soziale Netzwerke, fingierte eine Bedrohungslage und bot sich diesen unter seinem richtigen Namen als Helfer an. Mittels des Bedrohungsszenarios veranlasste er als "Unbekannter" die Jugendlichen zu sexuellen Handlungen mit sich. Teilweise sedierte er die minderjährigen Geschädigten heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade und missbrauchte sie anschließend sexuell.

Die Hauptverhandlung über die Revision des Angeklagten findet am Mittwoch, dem 17. Januar 2024, 10:30 Uhr, im Sitzungssaal, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

LG Frankfurt am Main – 5/03 KLs 4711Js 229059/21 (4/22) – Entscheidung vom 23. März 2023

Karlsruhe, den 29. Dezember 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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