Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 120/2022

Verkündungstermin am 25. August 2022, 10.30 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 359/21

(Verfahren betreffend u. a. die Ermordung des Dr. Lübcke)

Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Für den Verkündungstermin am 25. August 2022, 10.30 Uhr, Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Sitzungssaal E 101 (siehe Pressemitteilung Nr. 47/2022), wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Es stehen im Sitzungssaal E 101 insgesamt 72 Sitzplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, hiervon sind 24 Sitzplätze für die Presse vorgesehen. Von diesen 24 Sitzplätzen sind sechs Plätze für die Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert.

Um der Presse eine ausreichende Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung zu stellen, wird ein Medienarbeitsraum im Foyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs eingerichtet, in den der Ton aus dem Sitzungssaal übertragen wird. Im Medienarbeitsraum steht eine große Zahl weiterer Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung.

Auf der Grundlage der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden des 3. Strafsenats vom 1. August 2022 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zum Verkündungstermin. Hiervon abweichende Angaben auf der Homepage des Bundesgerichtshofs haben keine Geltung.

1. Allgemeine Regelungen für den Zugang zum Sitzungssaal und zum Medienarbeitsraum

Für den Zugang der Zuhörerinnen und Zuhörer sowie der Medienvertreterinnen und Medienvertreter zum Sitzungssaal und zum Medienarbeitsraum gilt gleichermaßen Folgendes:

a) Es ist während der gesamten Dauer des Aufenthalts innerhalb des Sitzungssaals und im Bereich davor eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Schutzmaske) zu tragen. Den Verfahrensbeteiligten ist nach Einnehmen des Platzes das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung freigestellt.

b) Die Zuhörer und Zuhörerinnen sowie die Medienvertreter und Medienvertreterinnen werden nur in den Sitzungssaal oder den Medienarbeitsraum eingelassen, wenn sie

aa) einen gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, ausländische Staatsangehörige ein entsprechendes gültiges Ausweispapier, sowie ggf. den Presseausweis vorlegen, und

bb) keine Taschen, Beutel, Tüten oder sonstigen Behältnisse - mit Ausnahme derjenigen, in denen Medienvertreter und Medienvertreterinnen ihre technische Ausstattung transportieren -, keine Transparente, keine Waffen im technischen und nichttechnischen Sinne (insbesondere keine zum Schlagen oder Werfen geeigneten Gegenstände), ferner - abgesehen von Journalistinnen und Journalisten - keine Mobiltelefone, Foto-, Film- und Tonbandaufnahmegeräte sowie Laptops mit sich führen. Gegenstände, deren Mitnahme in den Sitzungssaal untersagt ist, müssen unter Ausschluss der Haftung an der Eingangskontrolle hinterlegt werden;

cc) sich einer Durchsuchung ihrer Person unterziehen. Die Durchsuchungen sind mittels Metalldetektors, durch Abtasten der Kleidung und Überprüfen des auf Aufforderung vorzulegenden Inhalts der Kleidung vorzunehmen.

c) Im Sitzungssaal dürfen Medienvertreterinnen und Medienvertreter mobile Computer ausschließlich im Offline-Modus benutzen. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

Medienvertreterinnen und Medienvertretern ist im Medienarbeitsraum die Nutzung von elektronischen Geräten im Offline-Modus gestattet, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- noch Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

2. Anmeldeverfahren für Zuhörer und Zuhörerinnen und Vergabe der Sitzplätze

Für Personen, die als Zuhörerinnen und Zuhörer am Verkündungstermin teilnehmen möchten, wird ein Anmeldeverfahren durchgeführt, das über den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs abgewickelt wird. Interessierte Personen können ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 9. August 2022, 10 Uhr bis 16. August 2022, 15 Uhr schriftlich oder per E-Mail an den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, E-Mail: verhandlungsbesuch@bgh.bund.de, mitteilen. Vor Beginn und nach Ablauf der Frist eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Pro Anmeldung (schriftlich oder per E-Mail) kann nur eine Person berücksichtigt werden. Gruppen-Anmeldungen sind nicht möglich.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz entnommen werden.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

3. Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter und Medienvertreterinnen für die Presseplätze im Sitzungssaal und Vergabe der Sitzplätze

Für Medienvertreter und Medienvertreterinnen wird ein Akkreditierungsverfahren für den Zugang zum Sitzungssaal über die Pressestelle des Bundesgerichtshofs durchgeführt.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 9. August 2022, 10 Uhr und endet am 16. August 2022 um 15 Uhr. Vor Beginn und nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen möglich.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte  Online-Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse akkreditierungen@bgh.bund.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (721) 159-715599 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt.

Die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. können ihr Akkreditierungsgesuch formlos an die Adresse akkreditierungen@bgh.bund.de übermitteln. Das gilt nicht, soweit die Akkreditierung zum Zwecke der Fertigung von Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder für Tonaufnahmen erfolgt. In diesem Fall ist ebenfalls das bereitgestellte Online-Formular zu benutzen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los (hierzu näher unten). Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesgerichtshofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.

4. Vergabe im Akkreditierungsverfahren nicht vergebene oder am Sitzungstag nicht in Anspruch genommene oder im Laufe des Sitzungstages freiwerdender Sitzplätze

Ist innerhalb des Anmeldezeitraums nicht für alle Sitzplätze im Zuhörerbereich eine Anmeldung erfolgt, fallen diese Plätze der Presse zu. Nicht vergebene Plätze für die Presse werden bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn, nicht eingenommene oder im Verlauf des Sitzungstages freiwerdende Sitzplätze werden - unabhängig von ihrer Zuordnung zum Zuhörer- oder zum Pressebereich - unverzüglich an wartende Journalisten und Journalistinnen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung an der Pforte des Bundesgerichtshofs vergeben. Soweit keine weiteren Medienvertreterinnen und Medienvertreter Einlass begehren, sind freie Sitzplätze in diesem Bereich an wartende Zuhörer und Zuhörerinnen in der Reihenfolge ihres Erscheinens an der Pforte des Bundesgerichtshofs zu vergeben.

5. Ton- und Bildaufnahmen

Vor Beginn der Entscheidungsverkündung sind Foto-, Film- und Bildaufnahmen vom Einzug des Senats in den Sitzungssaal und von den Verfahrensbeteiligten möglich. Das Bildnis des Angeklagten H. ist bei Veröffentlichung oder Verbreitung - auch durch Weitergabe an andere Presseunternehmen - derart zu verpixeln oder auf andere Weise unkenntlich zu machen, dass seine Gesichtszüge und Haare nicht erkennbar sind. Ein anderweitiges Vorgehen bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung.

Während der Verkündung der Entscheidung sind Ton- und Filmaufnahmen zulässig. Aufnahmen dürfen nur von den im jeweiligen Medienpool zugelassenen Kamerateams und Fotografen gefertigt werden.

Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotografen (ein Agenturfotograf und ein freier Fotograf). Übersteigt die Anzahl der innerhalb der Akkreditierungsfrist eingehenden Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für eine Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft. Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerbern des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen von Akten sind nicht gestattet. Bei der Entscheidungsverkündung sind Kameras ausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb der Richterbank zulässig.

Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht Sitzplätze im Saal haben.

Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals untersagt.

6. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Online-Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über den Bundesgerichtshof bezogen werden soll.

Karlsruhe, den 5. August 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501