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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 19. Juli 2022 » Pressemitteilung Nr. 112/22 vom 19.7.2022

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 18.8.2022 - 2 StR 564/21 -, Beschluss des 2. Strafsenats vom 5.7.2022 - 2 StR 564/21 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 112/2022

Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung einer

Angeklagten und ihres Sohnes wegen Mordes

durch das Landgericht Darmstadt

Beschluss vom 5. Juli 2022 - 2 StR 564/21

Das Landgericht Darmstadt hat die 50-jährige Angeklagte und ihren 26-jährigen Sohn wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und bei der Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen hatte das Tatopfer seit vielen Jahren vollständig isoliert im Haushalt der beiden Angeklagten und weiterer Personen gelebt. Dort wurde es von der dominanten Angeklagten vielfach misshandelt. Nachdem die Frau den Haushalt der Angeklagten nicht mehr versorgen konnte und sie von beiden Angeklagten aufgrund ihres körperlichen Verfalls nur noch als Störfaktor empfunden wurde, erstickte der Angeklagte auf Anweisung seiner bei der Tat anwesenden Mutter am 9. August 2016 das ahnungslose Opfer mit einem Plastikmüllbeutel.

Der zuständige 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründete Revision der Angeklagten verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Darmstadt - Urteil vom 23. Juli 2021 – 200 Js 58859/19 2 Ks

Karlsruhe, den 19. Juli 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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