Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 184/2022

Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Schneider im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bernhard Schneider wird mit Ablauf des 31.  Dezember 2022 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Schneider wurde am 4. Januar 1957 in Nürnberg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im März 1986 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingesetzt, wo er im März 1989 zum Staatsanwalt ernannt wurde. Im Mai 1990 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Von dort war Herr Dr. Schneider in der Zeit von Januar 1992 bis Juni 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. In den Jahren 1996 bis 2002 war er für das Amtsgericht München als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig. Währenddessen wurde er im Februar 2001 zum Richter am Oberlandesgericht in München befördert. Von Januar 2003 bis Juni 2006 war Herr Dr. Schneider als weiterer aufsichtsführender Richter bei dem Amtsgericht München tätig, ehe er Mitte des Jahres 2006 als Richter am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht München wechselte. In den Jahren 2005 und 2006 war er mit einem Teil seiner Arbeitskraft zum Aufbau einer gerichtsinternen Mediation an das Landgericht München I abgeordnet.

Am 1. April 2009 wurde Herr Dr. Schneider zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehörte er dem insbesondere für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat an. Vom Zeitpunkt seiner Ernennung bis 4. Oktober 2009 nahm er zudem die Aufgaben des Ermittlungsrichters I wahr.

In der über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Schneider die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. Dezember 2022

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