Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 71/2022

Vorsitzende Richterin am

Bundesgerichtshof Mayen im Ruhestand

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Barbara Mayen wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.

Frau Mayen wurde am 3. Juli 1956 in Bamberg geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Juni 1986 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Bonn tätig. Bei dem Landgericht Bonn wurde sie im Juli 1989 zur Richterin am Landgericht ernannt. In der Zeit von November 1993 bis Oktober 1996 war Frau Mayen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Verlauf dieser Abordnung wurde sie im September 1996 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert. Am Oberlandesgericht Köln war sie von November 1996 bis Juli 1999 in verschiedenen Zivilsenaten und anteilig in der Verwaltungsabteilung tätig. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen an.

Am 1. November 2001 wurde Frau Mayen zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte über zehn Jahre zunächst dem für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat an. In den Jahren 2002 bis 2010 war sie zudem nichtständige Beisitzerin im Dienstgericht des Bundes. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof am 11. April 2012 übernahm sie den Vorsitz im IV. Zivilsenat, der insbesondere für Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständig ist. Seit dem Jahr 2015 war sie für diesen Senat auch in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. In den Jahren 2017 bis 2020 leitete Frau Mayen als Vorsitzende darüber hinaus auch das Dienstgericht des Bundes, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit dem 1. November 2014 gewesen war. Für die Zeit von Mitte Juli 2006 bis Mitte Juli 2010 wurde sie zum Mitglied des Präsidialrats und des Richterrats gewählt. Die Mitgliedschaft im Richterrat legte sie nieder als sie am 20. August 2009 als Stellvertreterin mit den Aufgaben der Präsidialrichterin des Bundesgerichtshofs betraut wurde. Diese Funktion hatte sie bis zur Ernennung als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof im April 2012 inne. In den Jahren 2013 bis 2020 war Frau Mayen neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit zudem Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs. In mehreren Verfahren wurde sie zudem zur Richterin ad-hoc beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte benannt.

Während ihrer über zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Mayen zunächst die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats und später die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 31. Mai 2022

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