Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 73/2022

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Drescher im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Ingo Drescher wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Drescher wurde am 12. Juli 1956 in Konstanz geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl der Universität Tübingen trat er im Oktober 1986 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Amtsgericht und dem Landgericht Stuttgart tätig. Im Oktober 1989 wurde er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt ernannt und war dort tätig, bis er im September 1991 als Richter am Landgericht an das Landgericht Tübingen wechselte. Von dort war er von Februar bis Oktober 1998 an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet. Im Januar 2000 wurde er am Oberlandesgericht Stuttgart zum Richter am Oberlandesgericht befördert, nachdem er dort seit Mitte April 1999 erneut im Wege der Abordnung tätig gewesen war. Im April 2005 wechselte er als Direktor des Amtsgerichts an das Amtsgericht Tübingen.

Am 1. August 2007 wurde Herr Prof. Dr. Drescher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht und Teile des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 1. Februar 2017 war. Am 29. Juni 2017 übernahm er den Vorsitz des II. Zivilsenats und wurde zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Vom 1. Januar 2012 bis zum 28. Juni 2017 war Herr Prof. Dr. Drescher zudem ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes und für diesen Senat auch stellvertretendes Mitglied im Großen Senat und ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Während seiner annährend fünfzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Drescher die Rechtsprechung des II. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 31. Mai 2022

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