Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 15/2022

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

Sost-Scheible im Ruhestand

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible wird mit Ablauf des 31. Januar 2022 in den Ruhestand treten.

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Frau Sost-Scheible im September 1983 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Ende Oktober 1986 wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Staatsanwältin ernannt. Ab Juni 1988 war sie bei dem Amtsgericht Stuttgart tätig, zunächst als Richterin kraft Auftrags. Im Mai 1990 wurde sie als Richterin am Amtsgericht dorthin versetzt. In der Zeit von Januar 1993 bis April 1996 war Frau Sost-Scheible als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Daran schlossen sich eine sechsmonatige Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart und eine fünfmonatige Abordnung an das Landgericht Stuttgart an. Im März 1997 wurde sie am Oberlandesgericht Stuttgart zur Richterin am Oberlandesgericht befördert.

Am 5. September 2001 wurde Frau Sost-Scheible zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte nach anfänglicher einmonatiger Tätigkeit im 3. Strafsenat bis zum 12. Mai 2008 zunächst als Beisitzerin dem 4. Strafsenat an. In der Zeit von Oktober 2001 bis Dezember 2005 war sie daneben als Ermittlungsrichterin tätig. Am 13. Mai 2008 wurde ihr der stellvertretende Vorsitz im 3. Strafsenat übertragen, den sie bis zur ihrem Wechsel in die Funktion der Präsidialrichterin am 15. Dezember 2010 ausübte. Bis Ende Juni 2013 war Frau Sost-Scheible als Präsidialrichterin des Bundesgerichtshofs mit weit überwiegendem Teil ihrer Arbeitskraft in der Präsidialverwaltung tätig, bevor sie am 25. Juni 2013 zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt wurde und am 1. Juli 2013 den Vorsitz des 4. Strafsenats übernahm, der derzeit neben seiner Spezialzuständigkeit für die Verkehrsstrafsachen für die Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm und Zweibrücken zuständig ist. Für den 4. Strafsenat gehörte sie in den Jahren 2014 bis 2017 und erneut von Mitte 2020 bis Ende 2021 dem Großen Senat für Strafsachen an. In der Zeit von September 2005 bis Mitte Juni 2008 war sie stellvertretende Pressesprecherin des Bundesgerichtshofs sowie von Mitte Juli 2006 bis Mitte Dezember 2010 Mitglied des Präsidialrats.

Während ihrer über zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Sost-Scheible vor allem die Rechtsprechung des 4. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 31. Januar 2022

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