Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 177/2021

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Meier-Beck im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Meier-Beck wird mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Meier-Beck wurde am 19. Dezember 1955 in Düsseldorf geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Dezember 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im August 1987 wurde er bei dem Landgericht Düsseldorf zum Richter am Landgericht und im November 1991 bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Von dort wechselte er im September 1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht an das Landgericht Düsseldorf.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 wurde Herr Prof. Dr. Meier-Beck zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst bis Ende des Jahres 2008 dem vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befassten und darüber hinaus für Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht sowie Schenkungs- und Vergaberecht zuständigen X. Zivilsenat an. In der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 5. September 2010 leitete er den vorübergehend wegen Überlastung des X. Zivilsenats als Hilfsspruchkörper eingerichteten Xa-Zivilsenat, bevor er mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshofs am 6. September 2010 den Vorsitz im X. Zivilsenat übernahm. Seit dem Jahr 2002 ist er zudem Mitglied des Kartellsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 31. August 2019 war. Mit Errichtung des XIII. Zivilsenats zum 1. September 2019 übernahm Herr Prof. Dr. Meier-Beck sowohl die Leitung dieses Senats als auch die Leitung des weitgehend personenidentisch besetzten Kartellsenats. Im Großen Senat für Zivilsachen vertrat er seit dem Jahr 2009 zunächst den Xa-Zivilsenat (Hilfssenat), dann den X. Zivilsenat und zuletzt den XIII. Zivilsenat. Für den Kartellsenat war er seit dem Jahr 2006 zunächst als stellvertretendes Mitglied und später als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit Oktober 2009 auch in den Großen Senat des Bundesgerichtshofs entsandt. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er Mitglied des Präsidiums sowie stellvertretendes Mitglied des Präsidialrats.

Während seiner über einundzwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Meier-Beck die Rechtsprechung des X. und des XIII. Zivilsenats sowie des Kartellsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. September 2021

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