Der Bundesgerichtshof |
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BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 183/2021 Revisionen in Sachen VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19
(Ärztebewertungsportal "JAMEDA") erfolglos
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat in zwei Verfahren um das Ärztebewertungsportal "JAMEDA" (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) die Revisionen der klagenden Ärzte zurückgewiesen (siehe zum Sachverhalt und zum bisherigen Prozessverlauf die Pressemitteilung Nr. 180/2021 vom 4. Oktober 2021). Die Urteilsbegründungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, hierzu wird eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen. Karlsruhe, den 13. Oktober 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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